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26.01.2011 - Abmahnung Rasch Rechtsanwälte im Auftrag der Universal Music GmbH, "Recovery" des Künstlers Eminem

Die Rasch Rechtsanwälte mahnen wegen angeblicher unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen ab.

In der Abmahnung zeigen sie an, dass sie von der Universal Music GmbH beauftragt worden sind.Gegenstand der Abmahnung ist die angebliche Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten durch unerlaubte Verwertung des Musikalbums "Recovery" des Künstlers Eminem.

 

Unterlassungserklärung und 1.200 Euro

In der Abmahnung wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 1.200 Euro.

Was bei einer Abmahnung zu tun ist

Behalten Sie einen kühlen Kopf - Panik kann zu voreiligen rechtlich ungünstigen Handlungen verleiten.

Sinnvoll und wichtig ist, anwaltlichen Rat noch innerhalb der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist zu suchen. Zunächst gilt es zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat.

Selbst wenn tatsächlich die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung erfolgte, kann im Regelfall eine im Interesse des Abgemahnten modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben und zudem  der geforderte Zahlungsbetrag nach entsprechender Verhandlung reduziert werden.

Aktuelle Rechtsprechung

Die aktuelle Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Da diese permanente Entwicklungen durchläuft, ist Expertenwissen gefragt.

Wenn Sie abgemahnt wurden, können Sie sich gerne an die Kanzlei Wienen wenden Wählen Sie dazu folgende

Telefonnummer:  030 – 390 398 80.

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
Kanzlei Wienen – bundesweite außergerichtliche Beratung und Vertretung.