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Donnerstag, 09.02.2017
Hier finden Sie aktuelle medienrechtliche Informationen. Mehr dazu lesen Sie auf dem Medienrechtsportal der Kanzlei Wienen www.medienrechtfachanwalt.de in der Rubrik Rechtnews.
Regelungen zur Gefahrenabwehr und zur Strafverfolgung würden systematisch nicht in das Bundesdatenschutzgesetz gehören.
"Für die Gewährung der öffentlichen Sicherheit und zur Gefahrenabwehr sollten keine privaten Stellen in die Pflicht genommen werden, es handelt sich um Kernaufgaben des Staates, die er zum Beispiel durch eine höhere Polizeipräsenz an Kriminalitätsschwerpunkten wahrzunehmen hat.“, so der deutsche Richterbund.
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht Wirtschaftsmediatorin (IHK)Datenschutzbeauftragte (IHK) Kurfürstendamm 125 A 10711 Berlin Telefon: 030 / 390 398 80