Veranstaltungshinweis, "Die Datenschutzgrundverordnung – Erste Erfahrungen am Beispiel von Anwaltskanzleien und Hausverwaltungen", 03.07.2018, AK IT-Recht |
Zu dem Thema "Die Datenschutzgrundverordnung – Erste Erfahrungen am Beispiel von Anwaltskanzleien und Hausverwaltungen" findet am 03.07.2018 eine gemeinsame Veranstaltung der Arbeitskreise IT-Recht und Mietrecht statt.
Die seit 25.05.2018 geltende Datenschutzgrundverordnung stellt neue Herausforderungen an praktisch alle Unternehmen. Im gemeinsamen Termin der beiden Arbeitskreise können Anwältinnen und Anwälte überprüfen, ob sie die notwendigen Schritte in der eigenen Kanzlei hinreichend umgesetzt haben. Anhand des Praxisbeispiels einer Hausverwaltung werden Hinweise für die Beratung von Unternehmensmandanten gegeben.
Mitglieder des Berliner Anwaltsvereins sind herzlich zu der Veranstaltung eingeladen.
Um Anmeldung unter
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wird freundlich gebeten.
RAin Wienen, Sprecherin im AK-IT-Recht des Berliner Anwaltsvereins Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht Wirtschaftsmediatorin (IHK) Datenschutzbeauftragte (IHK) Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft Kurfürstendamm 125 A 10711 Berlin Telefon: 030 / 390 398 80
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