Hatespeech in sozialen Netzwerken, aktuelle Beiträge |
Zu der bahnbrechenden Entscheidung des BVerfG zu Hate Speech in sozialen Netzwerken hat Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, Datenschutzbeauftragte und von der FSM (Freiwillige Selbstkontrolle der Multimediadiensteanbieter) berufene Prüferin nach Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) Fachbeiträge im Verlag Otto Schmidt und im Verlag C.H.Beck veröffentlicht. Es geht um den Auskunftsanspruch über Bestandsdaten. Das BVerfG hat sich im Rahmen eines geltend gemachten Auskunftsanspruchs dazu geäußert, wann ein Inhalt als Beleidigung als rechtswidriger Inhalt nach § 185 StGB im Sinne von § 1 Absatz 3 NetzDG einzustufen ist.
- „Hatespeech in sozialen Netzwerken, Auskunftsanspruch über Bestandsdaten", IT-Rechtsberater 3/2022, S. 89-91, Verlag Dr. Otto Schmidt
- „BVerfG: Fachgerichtliche Versagung eines Bestandsdatenauskunftsanspruchs gegenüber sozialem Netzwerk", Anmerkung, MMR 3/2022, S. 193-194, Verlag C.H.Beck
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