Die Kornmeier & Partner Rechtsanwälte verschicken derzeit Abmahnungen, wie hier durch Mandanten bekannt wurde. In der Abmahnung zeigen die Anwälte Kornmeier & Partner an, dass sie von der GSDR GmbH beauftragt wurden. Gegenstand der Abmahnung ist eine angeblich über eine Tauschbörse im Internet begangene Urheberrechtsverletzung an der Tonaufnahme "We No Speak Americano" der Künstlergruppe Yolanda Be Cool & Dcup.
In dem Schreiben werden die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 450,00 Euro verlangt.
Was bei einer Abmahnung zu tun ist
Behalten Sie einen kühlen Kopf - Panik kann zu voreiligen rechtlich ungünstigen Handlungen verleiten.
Sinnvoll und wichtig ist, anwaltlichen Rat noch innerhalb der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist zu suchen. Zunächst gilt es zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat.
Selbst wenn tatsächlich die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung erfolgte, kann im Regelfall eine im Interesse des Abgemahnten modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben und zudem der geforderte Zahlungsbetrag nach entsprechender Verhandlung reduziert werden.
Aktuelle Rechtsprechung
Die aktuelle Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Da diese permanente Entwicklungen durchläuft, ist Expertenwissen gefragt.
Weitere Informationen über Abmahnungen finden Sie auf der Internetseite der Kanzlei Wienen unter "Fragen & Antworten", "Abmahnrecht" und "Beiträge & News", sowie über die Suchfunktion.
Wenn Sie abgemahnt wurden, können Sie sich gerne an die Kanzlei Wienen wenden. Wählen Sie dazu folgende
Telefonnummer: 030 – 390 398 80.
Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
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