| Grundsätzlich ja. Der Bundesgerichtshof meint dazu, "dass das Interesse der Öffentlichkeit an  Informationen über ärztliche Leistungen vor dem Hintergrund der freien  Arztwahl ganz erheblich ist". Bewertungsportale könnten dazu beitragen, "einem Patienten die aus seiner Sicht erforderlichen  Informationen zur Verfügung zu stellen.", Urteil vom 23. September 2014 - VI ZR 358/13. Immerhin erklärt der BGH in seiner Pressemitteilung zu dem Urteil: "Abgegebene Bewertungen  können – neben den Auswirkungen für den  sozialen und beruflichen  Geltungsanspruch des Arztes – die Arztwahl behandlungsbedürftiger  Personen beeinflussen, so dass er im Falle negativer Bewertungen  wirtschaftliche Nachteile zu gewärtigen hat. Auch besteht eine gewisse  Gefahr des Missbrauchs des Portals." Der bewertete Arzt ist aber nach Ansicht des BGHs Missbrauchsgefahren nicht  schutzlos ausgeliefert. Denn er könne die Löschung unwahrer  Tatsachenbehauptungen sowie beleidigender oder sonst unzulässiger  Bewertungen verlangen. Das Urteil des BGH vom 1. Juli 2014 zu Anmeldedaten auf Arztbewertungsportalen könnte Sie auch interessieren. Hier finden Sie die Pressemitteilungen des BGH Gerne können Sie sich bei einer Negativbewertung an die Anwaltskanzlei Wienen wenden und in einem Erstgespräch die Rechtslage und passende Strategien zu analysieren. Online-Reputation-Management ist jeweils im Einzelfall zu betrachten und setzt besondere juristische Kompetenz und Erfahrung voraus. Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit. Als Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht ist die Anwaltskanzlei Wienen insbesondere im Persönlichkeitsrechts- und Datenschutzrecht spezialisiert. Gerne setzt Rechtsanwältin Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, ihre langjährige Erfahrung in diesem Bereich für Sie ein. Folgende Veröffentlichung könnte Sie auch interessieren: "BGH: Kein Anspruch auf Datenlöschung aus Ärztebewertungsportal",  IT-Rechtsberater, Verlag Dr. Otto Schmidt, ITRB 11/2014, 245, Amrei  Viola Wienen "Bewertungsportale im Internet: Herausgabe von Nutzerdaten und Zeugnisverweigerungsrecht", IT-Rechtsberater, Verlag Dr. Otto Schmidt, ITRB 5/2013, 114-116, Amrei Viola Wienen Gerne können Sie sich bei einer Negativbewertung an die Anwaltskanzlei Wienen wenden und in einem Erstgespräch die Rechtslage und passende Strategien zu analysieren. Online-Reputation-Management ist jeweils im Einzelfall zu betrachten und setzt besondere juristische Kompetenz und Erfahrung voraus. Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit. Als Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht ist die Anwaltskanzlei Wienen insbesondere im Persönlichkeitsrechts- und Datenschutzrecht spezialisiert. Gerne setzt Rechtsanwältin Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, ihre langjährige Erfahrung in diesem Bereich für Sie ein. Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und MedienrechtWirtschaftsmediatorin (IHK)
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