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Rufschädigung im Internet: Ein Video ist im Internet über mich veröffentlicht worden, das heimlich und ohne mein Wissen hergestellt wurde. Darin sind beleidigende Kommentare über mich als Texte eingeblendet worden. Was kann ich jetzt tun?

Gegen die Rufschädigung im Internet können Sie sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich vorgehen. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum: Wenn Ihr Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild verletzt wurden, können Sie Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz bzw. gegebenenfalls Schmerzensgeld geltend machen. Je nach dem konkreten Inhalt des Videos ist das Ausmaß der Persönlichkeitsverletzung zu bemessen. Lassen Sie sich umgehend anwaltlich beraten und vertreten, um aktiv gegen die Veröffentlichung vorzugehen.

Wichtig ist für Sie zuerst, dass die Beiträge so schnell wie möglich gelöscht werden. Dann geht es darum, Ihre Ansprüche gegen Verantwortliche durchzusetzen.
Abgesehen von der zivilrechtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche kommt eine Strafanzeige in Betracht.

Sie können sich gerne an die Kanzlei Wienen wenden, Tel.: 030 – 390 398 80
Anwaltskanzlei Wienen – bundesweite Beratung und Vertretung.

Kurfürstendamm 125 A
10711 Berlin
www.kanzlei-wienen.de

Artikel erstellt von Rechtsanwältin Wienen, aktualisiert: 24.01.2011

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 30. August 2011 um 07:44 Uhr