Wenn ein Betroffener einen Suchmaschinenbetreiber auf eine rechtswidrige Verletzung seines Persönlichkeitsrechts wegen beleidigender Suchergänzungsvorschläge hinweist, besteht ein Unterlassungsanspruch gegen den Suchmaschinenbetreiber. Das hat der Bundesgerichtshof am 14. Mai 2013 entschieden.
Es geht um die "Autocomplete"-Funktion bei Google. Dabei öffnet sich bei Eingabe eines Suchworts ein Fenster mit Suchvorschlägen. Diese Vorschläge können im Einzelfall persönlichkeitsrechtsverletzend sein. Allerdings haftet Google nicht für jede Persönlichkeitsrechtsbeeinträchtigung durch Suchvorschläge.
In der am heutigen 14.05.2013 erschienen Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs heißt es dazu:
"Der Beklagten ist nämlich nicht vorzuwerfen, dass sie eine Suchvorschläge erarbeitende Software entwickelt und verwendet hat, sondern lediglich, dass sie keine hinreichenden Vorkehrungen getroffen hat, um zu verhindern, dass die von der Software generierten Suchvorschläge Rechte Dritter verletzen."
Stellt jemand fest, dass bei Eingabe seines Namens die Suchvorschläge diffamierend sind, und weist er Google darauf hin, hat er einen Unterlassungsanspruch gegen den Suchmaschinenbetreiber.
Zwar ist der Suchmaschinenbetreiber regelmäßig nicht verpflichtet, die durch die Autocomplete-Funktion generierten Begriffe generell vorher auf mögliche Rechtsverletzungen zu überprüfen.Vielmehr ist der Betreiber grundsätzlich erst nach Kenntniserlangung von der rechtswidrigen Verletzung der Persönlichkeitsrechtsverletzung verantwortlich. Wenn ein Betroffener den Betreiber auf eine rechtswidrige Verletzung seines Persönlichkeitsrechts hingewiesen hat, ist der Suchmaschinenbetreiber also zur Unterlassung verpflichtet.
Kommentar
Rechtswidrige persönlichkeitsrechtsverletzende Suchvorschläge haben massive Prangerwirkung. Betroffene können sich also nun an Google wenden und gegen die Persönlichkeitsrechtsverletzung vorgehen. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist eine wertvolle "Waffe" zur Wahrung des Persönlichkeitsrechts im Internet.
Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht Wirtschaftsmediatorin (IHK) Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft Kurfürstendamm 125 A 10711 Berlin Telefon: 030 / 390 398 80 www.Kanzlei-Wienen.de |