In einer öffentlichen Facebook-Gruppe eine private Facebook-Nachricht, die an einen bestimmten Empfänger persönlich gerichtet ist, zu posten, hat das OLG Hamburg als unzulässig bewertet. Das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen wurde durch das Facebook-Posting verletzt.
Das OLG Hamburg beruft sich in der Entscheidung - Beschluss vom 04.02.2013 - 7 W 5/13 - auf die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 25.05.1954 (BGHZ 13, 334 - 341). Danach ist jede sprachliche Festlegung eines bestimmten Gedankeninhalts Ausfluss der Persönlichkeit des Verfassers, woraus folgt, dass ihm grundsätzlich allein die Befugnis zusteht, darüber zu entscheiden, ob und in welcher Form seine Aufzeichnungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Allerdings gibt es von diesem Grundsatz Ausnahmen, wenn das öffentliche Informationsinteresse das berechtigte Interesse des Verfassers, mit dem Inhalt seines Schreibens nicht in der Öffentlichkeit präsentiert zu werden, überwiegt. So ist in der "Chefarztbriefe"- Entscheidung des BVerfG, NJW 1991, 2339,eine Veröffentlichung eines Briefes als zulässig bewertet worden, der in amtlicher Funktion geschrieben und an einen Amtsinhaber mit dem Ziel gerichtet worden war, rechtliche Schritte einzuleiten - wobei der Inhalt des Briefes von öffentlichem Interesse war.
In dem Fall, über den das OLG Hamburg entschied, sah das Gericht kein überwiegendes öffentliches Informationsinteresses gegeben. In der privaten Nachricht hatte der Verfasser Gründe für die Berechtigung, einen Adelstitel führen zu dürfen, dargelegt. Eine Thematik von besonderem öffentlichem Interesse sei nicht erkennbar, zumal nicht ersichtlich sei, dass der Antragsteller eine Person öffentlichen Interesses sei. Zudem seien die zahlreichen in dem Schreiben enthaltenen Rechtschreibfehler zu berücksichtigen. Deshalb würde die Veröffentlichung den Antragsteller in zusätzlicher Weise bloßstellen.
Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht Wirtschaftsmediatorin
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft Kurfürstendamm 125 A 10711 Berlin Telefon: 030 / 390 398 80 www.Kanzlei-Wienen.de
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