Auch im Juli 2013 landen bundesweit in Deutschland Abmahnungen der Sasse & Partner in Briefkästen. Erneut liegen der Anwaltskanzlei Wienen Abmahnungen der Sasse & Partner Rechtsanwälte i.A.d. WVG Medien GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an der Filmserie "The Walking Dead - Staffel 3" und weitere Abmahnungen der Sasse & Partner Rechtsanwälte i.A.d. Splendid Film GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk "The Last Stand" zur Bearbeitung vor.
In den Abmahnungen werden jeweils die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 800,00 Euro verlangt.
Was ist zu tun?
Wer eine Abmahnung erhält, kann sich mit Hilfe spezialisierter Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht und kompetentem Anwaltswissen wehren.
Anwaltlicher Rat sollte in der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist eingeholt werden. Häufig gestellte Fragen und Antworten zu Filesharing-Abmahnungen finden Sie hier.
Zunächst gilt es in der anwaltlichen Beratung zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat.Grundsätzlich wird bei Filesharing-Abmahnungen eine für den konkreten Fall anwaltlich erstellte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben. Deren Formulierung ist von gravierender Bedeutung, da sie erhebliche Folgewirkungen hat. Weiteres Ziel der anwaltlichen Unterstützung ist die Zurückweisung oder Reduzierung der Zahlungsforderungen.
Die umfangreiche Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Informationen finden Sie hier auf der Internetseite der Anwaltskanzlei Wienen.
Risiko Folgeabmahnung
Es kann zur Vorbeugung von Folgeabmahnungen sinnvoll sein, die Unterlassungserklärung bei der Filmserie "The Walking Dead - Staffel 3" auf die gesamte Staffel oder auf weitere Folgen - über die in der Abmahnung genannten Folgen hinaus - zu beziehen.
Spezialisiertes Anwaltswissen
Die Anwaltskanzlei Wienen bietet ihren Mandanten
- spezialisiertes Wissen, Fachanwaltschaft Urheber- und Medienrecht
- jahrelange Erfahrung in Filesharing-Fällen
- faire Pauschalpreise, schnelle Beratung und Vertretung in Eilfällen, bundesweite Tätigkeit
Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit seit Jahren erfolgreich in Filesharing-Sachen. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, setzt Rechtsanwältin Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, ihr spezialisiertes Wissen gerne für Sie ein.
Bitte wenden Sie sich dazu an:
Telefon 030 - 390 398 80.
Gerne können Sie Ihre Anfrage auch über das Online-Formular der Anwaltskanzlei Wienen unverbindlich stellen. Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen.
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Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht Wirtschaftsmediatorin
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft Kurfürstendamm 125 A 10711 Berlin Telefon: 030 / 390 398 80 www.Kanzlei-Wienen.de |