| "Filesharing-Abmahnungen" wegen angeblicher  Urheberrechtsverletzung füllen weiterhin und bundesweit Briefkästen. Wer eine  Abmahnung erhält, sollte nach spezialisierten Fachanwälten für Urheber-  und Medienrecht suchen und sich mit kompetentem Anwaltswissen wehren. Trotz des neuen "Anti-Abmahn-Gesetzes" werden massenhaft Abmahnungen verschickt, wie der Anwaltskanzlei Wienen durch permanente Anfragen Abgemahnter bekannt ist. Haben Sie eine Abmahnung von einem der folgenden Abmahner erhalten? 
Waldorf Frommer RechtsanwälteSasse und Partner RechtsanwälteRechtsanwalt Daniel SebastianFareds Rechtsanwaltsgesellschaft Dann erhalten Sie hier "Erste-Hilfe-Informationen". Was ist zu tun? Sinnvoll  und wichtig ist, anwaltlichen Rat noch innerhalb der in   Abmahnschreiben gesetzten Fristen zu suchen. Wie in Ihrem Fall  vorzugehen ist, hängt von den Einzelfallumständen ab. Rechtsanwältin  Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, setzt spezialisiertes Wissen gerne für Mandanten ein. 
Nehmen Sie spezialisiertes Fachanwaltswissen in Anspruch. Halten Sie die Fristen in den Schreiben ein.Unterschreiben  Sie keine Erklärung, die in der Abmahnung enthalten ist. Abgeraten wird  auch vor dem Ignorieren des Briefs: Es kann ein teures  Gerichtsverfahren drohen. Unterlassungserklärung Anwaltlich ist zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat. In  der Regel wird im Interesse des Abgemahnten eine für den konkreten Fall  anwaltlich erstellte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben.  Abzuraten ist von Vorlagen aus dem Internet, da diese nicht auf den  Einzelfall angepasst sind. Die Formulierung der Unterlassungserklärung ist von gravierender Bedeutung, da sie erhebliche Folgewirkungen hat. Zahlungsforderung Ferner  ist im Einzelfall zu prüfen, ob der geforderte Zahlungsbetrag  berechtigt ist, ob er abgewehrt oder heruntergehandelt werden kann. Die  aktuelle Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Da  diese permanente Entwicklungen durchläuft, ist Expertenwissen gefragt. Antworten zu häufig gestellten Fragen finden Sie hier auf der Internetseite der Anwaltskanzlei. "Filesharing-Rechtsprechung" finden Sie hier auf der Internetseite der Anwaltskanzlei Wienen. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, berät und vertritt Sie die Anwaltskanzlei Wienen gerne. Ihre telefonische Anfrage ist kostenfrei: Telefon 030 - 390 398 80
 Sie können Ihre Anfrage auch über das Online-Formular der Anwaltskanzlei Wienen unverbindlich stellen oder an diese Mail schicken:
 
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 Amrei Viola Wienen, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
 
spezialisiertes Wissen, Fachanwaltschaft Urheber- und Medienrecht
bundesweite Tätigkeit, jahrelange Erfahrung in der Vertretung von Filesharing-Abgemahnten
schnelle und kompetente Hilfe für Filesharing-Abgemahnte, faire Vergütungspauschalen
 Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & WirtschaftKurfürstendamm 125 A
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