Facebook & andere soziale Netzwerke - wie sieht die Rechtslage aus, wenn der Nutzer private Daten darauf löschen will? EU-Justizkommissarin Viviane Reding hat am 16.03.2011 in Brüssel erklärt, dass der User das Recht zum Löschen persönlicher Angaben haben soll, nicht nur die Möglichkeit.
In der Rede erklärt Reding im Rahmen der Vorbereitung der EU-Datenschutzreform, dass diejeinigen, die die Daten der Nutzer verarbeiten, die Beweispflicht haben sollten.
An dieser Stelle weise ich auf die neuformulierte Datenschutzerklärung von Facebook und auf die Meinung von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zu Regelungen bei Facebook hin.
Reding hatte im November 2010 die Überprüfung der EU-Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 angekündigt. Reeding nach muss Privatsphäre das Recht einschließen, wieder vergessen zu werden, wie sie schon 2010 erklärte.
Zudem geht es ihr u.a. um mehr Transparenz bei der Datenverarbeitung.
Ferner wies Reding darauf hin, dass sich US-Unternehmer bzw. ein soziales Netzwerk mit Sitz in den USA und Millionen europäischer Nutzer an EU-Regeln halten müssten. Dazu sollen in den EU-Mitgliedsstaaten die nationalen Datenschutzbeauftragen rechtliche Möglichkeiten gegen Datenverarbeiter sowohl innerhalb, als auch außerhalb der Europäischen Union erhalten.
Rechtsanwältin & Wirtschaftsmediatorin Amrei Viola Wienen
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