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Wie kann ich mich gegen eine negative unberechtigte Bewertung auf einem Arztbewertungsportal wie Jameda wehren?
Montag, den 20. Oktober 2014 um 12:54 Uhr

Gegen eine unwahre Tatsachenbehauptung oder beleidigende oder anderweitig unzulässige Bewertung können Sie vorgehen und die Löschung vom Portalbetreiber verlangen. Da es sich um eine Spezialmaterie mit im Einzelfall erheblichen Folgen handelt, ist die anwaltliche Prüfung bzw. Durchsetzung der Löschung empfehlenswert.

Grundsätzlich kollidieren bei Bewertungen verschiedene Interessen - das allgemeine Persönlichkeitsrechts des Arztes und das Informationsinteresse der Öffentlichkeit bzw. die Meinungsäußerungsfreiheit.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Arzt nur in seiner sogenannten "Sozialsphäre", also in einem Bereich, in dem sich die persönliche Entfaltung von vornherein im Kontakt mit anderen Personen vollzieht, bewertet werden darf. "Hier muss sich der Einzelne auf die Beobachtung seines Verhaltens durch eine breitere Öffentlichkeit sowie auf Kritik einstellen.", Pressemitteilung zu dem Urteil vom 23. September 2014 - VI ZR 358/13.

Allerdings muss der Arzt zum Beispiel eine unwahre Tatsachenbehauptung nicht hinnehmen - und auch keinen "Rufmord" durch Schmähkritik.

In Bezug auf anonyme Bewertungen gab es zunächst verschiedene Rechtsauffassungen zu der Frage, ob ein Anspruch auf die Herausgabe der Nutzerdaten gegen den Portalbetreiber besteht. Am 1. Juli 2014 hat der BGH entschieden: Es besteht kein zivilrechtlicher Anspruch auf Auskunft über die Anmeldedaten. Allerdings kann bei einer strafrechtlich relevanten Bewertung der Portalbetreiber auf Anordnung der zuständigen Stellen im Einzelfall Auskunft über Daten erteilen: Mehr dazu finden Sie hier.

Hier finden Sie die Pressemitteilungen des BGH

Gerne können Sie sich bei einer Negativbewertung an die Anwaltskanzlei Wienen wenden und in einem Erstgespräch die Rechtslage und passende Strategien zu analysieren. Online-Reputation-Management ist jeweils im Einzelfall zu betrachten und setzt besondere juristische Kompetenz und Erfahrung voraus.

Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit. Als Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht ist die Anwaltskanzlei Wienen insbesondere im Persönlichkeitsrechts- und Datenschutzrecht spezialisiert. Gerne setzt Rechtsanwältin Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, ihre langjährige Erfahrung in diesem Bereich für Sie ein.

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"BGH: Kein Anspruch auf Datenlöschung aus Ärztebewertungsportal", IT-Rechtsberater, Verlag Dr. Otto Schmidt, ITRB 11/2014, 245, Amrei Viola Wienen

"Bewertungsportale im Internet: Herausgabe von Nutzerdaten und Zeugnisverweigerungsrecht", IT-Rechtsberater, Verlag Dr. Otto Schmidt, ITRB 5/2013, 114-116, Amrei Viola Wienen

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Wirtschaftsmediatorin (IHK)
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