Bewertungsportalbetreiber haften als "Hostprovider". Das bedeutet: Sie halten Anbieter fremde Inhalte auf ihrem Portal für andere Nutzer bereit, ohne sich diese zu Eigen zu machen, und können lediglich als Störer in Anspruch genommen werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat für die Haftung von Betreibern von Bewertungsportalen bestimmte Grundsätze entwickelt.
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