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Abmahnung Bild und Text


Hier finden Sie Informationen zu Abmahnungen von Bildern und Texten. In einer Abmahnung wird ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht. Zur Absicherung des Unterlassungsanspruchs wird die Abgabe einer hinreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Abmahnungen von Bild- und Wortbeiträgen können insbesondere auf urheberrechtlichen Gründen bzw. auf Persönlichkeitsrechtsverletzungen beruhen - zum Beispiel wegen der Veröffentlichung von Fotos und Texten in sozialen Netzwerken und Foren.

Gerne können Sie sich in Abmahnsachen bzw. bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen in den Medien an die Anwaltskanzlei Wienen wenden,

Telefon: 030 / 390 398 80.

Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit.

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
Kurfürstendamm 125 A
10711 Berlin
www.kanzlei-wienen.de