Anspruch der Presse auf Kenntnis der Namen von Personen, die an Gerichtsverfahren mitgewirkt haben
Mittwoch, 08.10.2014
Einem Auskunftsersuchen der Presse, das auf Mitteilung der Namen von Personen gerichtet ist, die in einem Gerichtsverfahren mitgewirkt haben, ist regelmäßig stattzugeben. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Verwertung rechtswidrig beschaffter E-Mails zum Zwecke der Presseberichterstattung
Donnerstag, 02.10.2014
Der Kläger war von 1994 bis 1999 Staatssekretär im Umweltministerium eines deutschen Bundeslandes. 1999 wurde er Chef der Staatskanzlei. Von Oktober 2004 bis November 2009 war er Finanzminister. Im November 2009 wurde er zum Innenminister ernannt. Zugleich war er Mitglied des Landtags. Mitte der 90er Jahre unterhielt er zu einer Mitarbeiterin eine außereheliche Beziehung, aus der im Jahre 1997 die gemeinsame Tochter E. hervorging. Auf Antrag der Kindesmutter erhielt E. bis Oktober 2003 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Im Jahre 2009 kam der private Laptop des Klägers abhanden.
Eilantrag gegen Löschung der E-Mails von Stefan Mappus erfolglos
Mittwoch, 01.10.2014
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 26.09.2014 den Eilantrag eines ehemaligen Richters (Antragsteller) gegen das Land Baden-Württemberg, vorläufig die Löschung der im Staatsministerium gespeicherten Sicherungskopien der E-Mail-Account-Daten von Stefan Mappus zu unterlassen, abgelehnt (Az.: 4 K 4258/14).
Internetanbieter Uber bleibt im Land Berlin weiter verboten
Montag, 29.09.2014
Die Vermittlung von Beförderungen über die Smartphone-App Uber bleibt im Land Berlin verboten. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte in einem Eilverfahren das behördliche Verbot.
Bundesgerichtshof lehnt den Anspruch eines Arztes auf Löschung seiner Daten aus einem Ärztebewertungsportal ab
Dienstag, 23.09.2014
Der Kläger ist niedergelassener Gynäkologe. Die Beklagte betreibt ein Portal zur Arztsuche und Arztbewertung. Internetnutzer können dort kostenfrei der Beklagten vorliegende Informationen über Ärzte und Träger anderer Heilberufe abrufen.