Presse erhält im Eilverfahren keine Auskünfte vom Bundesamt für Verfassungsschutz |
Dienstag, 23.09.2014
Ein Journalist begehrte im Wege einer einstweiligen Anordnung Auskunft über die Zahl der Journalisten und Abgeordneten der Parlamente des Bundes und der Länder, über die das Bundesamt für Verfassungsschutz Daten erfasst. Ferner fragte er nach der Häufigkeit des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel bei Journalisten und nach einer groben Einordnung der beobachteten Bestrebungen.
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Bundesgerichtshof zur Reichweite des Schutzes einer Farbmarke |
Montag, 22.09.2014
Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die gelbe Verpackung und die in Gelb gehaltene Werbung eines Unternehmens, das Sprachlernsoftware vertreibt, die Farbmarke der Klägerin, die die Langenscheidt-Wörterbücher herausgibt, verletzt.
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Helmbrecht als ENISA-Direktor bestätigt |
Mittwoch, 17.09.2014
Udo Helmbrecht ist als Geschäftsführender Direktor bei der Europäischen Agentur für Netz-und Informationssicherheit ENISA bestätigt worden.
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Geburtstagszug und Urheberrechtsschutz - erneute Entscheidung des Oberlandesgerichts |
Montag, 15.09.2014
Der von der Klägerin als selbstständiger Spielwarendesignerin entworfene Geburtstagszug genießt keinen Urheberrechtsschutz. Dies hat der 6. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in einem gestern verkündeten Urteil entschieden und dabei die Prüfungsmaßstäbe angewandt, die nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an Werke der angewandten Kunst zu stellen sind.
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Fusionskontrolle: Kommission gibt grünes Licht für Übernahme von Sky Deutschland und Sky Italia durch BSkyB |
Montag, 15.09.2014
Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme der Sky Deutschland AG und der Sky Italia S.r.l. durch die Sky Broadcasting Group plc (BSkyB, Vereinigtes Königreich) nach der EU-Fusionskontrollverordnung geprüft und genehmigt. Bei allen drei Unternehmen handelt es sich um Medienunternehmen, die vor allem im Bereich des Bezahlfernsehens (Pay-TV) tätig sind. Sky Deutschland und Sky Italia stehen derzeit im Eigentum des US-Medienkonzerns 21st Century Fox. Die Kommission ist nach eingehender Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass das Vorhaben wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist, weil sich die Tätigkeiten der drei beteiligten Unternehmen lediglich räumlich ergänzen.
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