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Auskunftsanspruch der Presse gegen Bundesbehörden unmittelbar aus dem Grundgesetz

Freitag, 01.03.2013

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 20.02.2013 entschieden, dass die Pressegesetze der Länder auf den Bundesnachrichtendienst als einer Bundesbehörde nicht anwendbar sind, mangels einer bundesgesetzlichen Regelung des presserechtlichen Auskunftsanspruchs dieser aber unmittelbar auf das Grundrecht der Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gestützt werden kann.

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Einseitiger Internetauftritt kann Besorgnis der Befangenheit begründen, OLG Koblenz

Mittwoch, 30.01.2013

Wenn ein medizinischer Sachverständiger auf seiner Homepage ganz offensichtlich seine Patientennähe hervorhebt und massiv die kritische Distanz zu Klinikbetreibern betont, so kann dies die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen im Gerichtsverfahren unter Beteiligung von Klinikbetreibern begründen.

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Abmahnung Sasse & Partner, "The Walking Dead - Staffel 3 Folge 3", im Auftrag der WVG Medien GmbH

Mittwoch, 30.01.2013

Die Anwaltskanzlei Sasse & Partner verschickt Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film "The Walking Dead - Staffel 3 Folge 3", im Auftrag der WVG Medien GmbH, wie der Anwaltskanzlei Wienen im Rahmen mehrerer Mandate bekannt wurde.

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Keyword-Advertising-Rechtsprechung präzisiert, Bundesgerichtshof

Dienstag, 18.12.2012

Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat seine Rechtsprechung zur Zulässigkeit des Keyword-Advertising, bei dem Internetnutzern anhand eines mit der Marke identischen oder verwechselbaren Schlüsselworts die Werbung eines Dritten angezeigt wird, bestätigt und präzisiert.

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Bundesverfassungsgericht nimmt Verfassungsbeschwerde gegen angebliches Falschzitat nicht zur Entscheidung an, allgemeines Persönlichkeitsrecht tritt hinter Meinungsfreiheit des Zeitungsherausgebers zurück

Donnerstag, 29.11.2012

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde einer Buchautorin und ehemaligen Tagesschau-Sprecherin nicht zur Entscheidung angenommen. Sie war gegen einen im Hamburger Abendblatt vom 7. September 2007 erschienenen Artikel vorgegangen. Der Artikel hatte sich mit Äußerungen der Beschwerdeführerin bei der Pressekonferenz zur Vorstellung ihres Buches beschäftigt. Mit der Begründung, es handle sich um ein Falschzitat, hatte sie die Axel Springer AG auf Unterlassung und Richtigstellung sowie auf Geldentschädigung in Anspruch genommen. In einem heute veröffentlichten Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats entschieden, dass das klageabweisende Urteil des Bundesgerichtshofs die Beschwerdeführerin nicht in ihren Grundrechten verletzt.

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