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Kündigung wegen privater Internetnutzung – Auswertung des Browserverlaufs ohne Zustimmung des Arbeitnehmers

06.04.2016

Der Arbeitgeber ist berechtigt, zur Feststellung eines Kündigungssachverhalts den Browserverlauf des Dienstrechners des Arbeitnehmers auszuwerten, ohne dass hierzu eine Zustimmung des Arbeitnehmers vorliegen muss. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.

 

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Reputationsschutz: Neues Grundsatzurteil zu Bewertungsportalbetreiber-Pflichten, Bundesgerichtshof

01.03.2016

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden: Jameda muss konkrete Unterlagen anfordern, dass ein Bewertender wirklich bei dem Arzt in der Praxis war – wenn sich dieser gegen eine Negativbewertung wehren will. Ein Zahnarzt hatte sich gegen eine Negativbewertung gewehrt: Jameda hat dabei Prüfpflichten als Portalbetreiber verletzt, urteilt der Bundesgerichtshof. Die Entscheidung enthält grundsätzliche Erwägungen zu Bewertungsportalbetreiberpflichten.

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"Rufschädigung durch Google-Suchergebnisse", neuer Fachbeitrag von Rechtsanwältin Wienen, ITRB 2/2016, Verlag Dr. Otto Schmidt

08.02.2016

"Rufschädigung durch Google-Suchergebnisse" heißt der Titel des neuen Fachbeitrags von Rechtsanwältin Wienen, der im IT-Rechtsberater im Verlag Dr. Otto Schmidt, ITRB 2/2016, erschienen ist.

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Neuer Fachbeitrag von Rechtsanwältin Wienen, ZD 2/2016, Verlag C.H.Beck, Pressefreiheit und Duchsuchungen bei Presseorganen

08.02.2016

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Datenschutz, Verlag C.H. Beck, ist ein Beitrag von Rechtsanwältin Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht,  veröffentlicht worden. In ihrer Anmerkung zu dem Beschluss des BVerfG vom 13.7.2015, 1 BvR 1089/13, 1 BvR 1090/13, bezeichnet sie diesen als Lichtblick für eine Presse in einer freiheitlich demokratischen Grundordnung.

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Rechtliche Bedeutung der Funktion „Teilen“ in sozialen Netzwerken: Wer auf Facebook teilt, macht sich rechtswidrige Inhalte nicht zu eigen, OLG Frankfurt am Main

04.02.2016

Wer auf Facebook teilt, macht sich geteilte rechtswidrige Inhalte nicht zu eigen – so hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.

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